Topologie beim Netzbetreiber anfragen
Für die Bildung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) oder eines virtuellen ZEV (vZEV) muss bekannt sein, wie ein Gebäude ans Stromnetz angeschlossen ist (z. B. welcher Trafostation es zugeordnet ist). Diese Information nennen wir «Netztopologie». Ist sie noch nicht ermittelt, kann sie direkt beim Netzbetreiber angefragt werden.
Wann erscheint die Anfrage-Aktion?
Die Aktion «Topologie beim Netzbetreiber anfragen» steht in der Gebäudeübersicht (Verwaltungs- bzw. Abrechnungs-Stellen-Sicht) zur Verfügung, wenn beim Gebäude mindestens eine dieser Angaben fehlt:
- Gemeinde-LEG — Topologie noch nicht ermittelt
- Quartier-LEG — Topologie noch nicht ermittelt
- vZEV — Topologie noch nicht ermittelt (kein Ergebnis vom Datenanbieter)
Die Anfrage kann für ein einzelnes Gebäude (Aktion in der Zeile) oder für mehrere ausgewählte Gebäude gleichzeitig (Massen-Aktion) ausgelöst werden.
Gesetzliche Grundlage und Frist
Gemäss Art. 19g Abs. 3 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) muss der Netzbetreiber interessierten Personen die für die LEG-Bildung relevanten Informationen zur Netztopologie und zur Anschlusssituation innert 15 Arbeitstagen offenlegen.
Die LEG-App berechnet diese Frist automatisch ab dem Versand der Anfrage und überwacht sie.
Ablauf
- Gebäude auswählen und «Topologie beim Netzbetreiber anfragen» klicken.
- Im Bestätigungsfenster wird pro Netzbetreiber zusammengefasst, welche Gebäude angefragt werden und an welche E-Mail-Adresse die Anfrage geht. Bereits ermittelte Gebäude oder Gebäude mit laufender Anfrage werden übersprungen.
- Pro Netzbetreiber wird eine gebündelte E-Mail mit allen betroffenen Gebäuden versendet.
- Der Netzbetreiber kann per E-Mail antworten, die Topologie direkt im Netzbetreiber-Portal erfassen oder eine Datei für die ganze Gemeinde bzw. das ganze Netzgebiet hochladen.
- Sobald die Topologie ermittelt ist, wird die Anfrage automatisch als erfüllt markiert.
Statusverlauf
| Status | Bedeutung | |---|---| | Versendet | Anfrage wurde per E-Mail an den Netzbetreiber verschickt, Frist läuft. | | Erinnert | Frist von 15 Arbeitstagen abgelaufen — der Netzbetreiber hat eine Erinnerung erhalten. | | Überfällig | Auch nach der Erinnerung keine Antwort — der Fall wird intern nachverfolgt. | | Erfüllt | Die Topologie wurde ermittelt (automatisch erkannt oder manuell bestätigt). | | Blockiert | Für den Netzbetreiber ist noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt — die Anfrage wird versendet, sobald die Adresse erfasst ist. Es geht nichts verloren. | | Abgebrochen | Die Anfrage wurde manuell abgebrochen. |
Hinweise
- Pro Gebäude läuft immer nur eine offene Anfrage (keine Doppelanfragen).
- Fehlt die E-Mail-Adresse des Netzbetreibers, kümmert sich unser Support automatisch um die Nachpflege — die Anfrage wird danach ohne weiteres Zutun versendet.
- Die Antwortzeiten der Netzbetreiber fliessen in das Netzbetreiber-Ranking ein.