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Anfrage an Ihren Netzbetreiber (ohne Konto)

Wer eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) oder einen virtuellen ZEV (vZEV) prüfen möchte, braucht Informationen vom Netzbetreiber — etwa zur Anschluss-Situation eines Gebäudes, zur Zähler-Nummer oder zu den Stromtarifen. Über die öffentliche Anfrage-Seite können Sie diese Informationen direkt über unsere Plattform anfragen, ohne ein Konto zu erstellen.

Hinweis: Diese Funktion wird schrittweise freigeschaltet und ist noch nicht auf allen Portalen verfügbar.

Was kann angefragt werden?

| Anfrage-Typ | Inhalt | |---|---| | Netzanschluss-Information (Topologie) | Wie ist das Gebäude ans Stromnetz angeschlossen? Welche Gebäude könnten sich zu einer LEG oder einem vZEV zusammenschliessen? | | Zähler-Nummer | Die Nummer des Stromzählers, die z. B. für einen Beitritt zu einer Gemeinschaft benötigt wird. | | Stromtarife | Die aktuellen Tarifdaten des Netzbetreibers in maschinenlesbarer Form. |

Gesetzliche Grundlage

Netzbetreiber müssen interessierten Personen die für die LEG-Bildung relevanten Informationen zur Netztopologie innert 15 Arbeitstagen offenlegen (Art. 19g Abs. 3 der Stromversorgungsverordnung, StromVV). Die Plattform berechnet und überwacht diese Frist automatisch.

So funktioniert es

  1. Adresse suchen: Geben Sie die Gebäude-Adresse ein und wählen Sie den Treffer aus. Die Plattform ermittelt automatisch den zuständigen Netzbetreiber.
  2. Anfrage-Typ wählen und Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail) erfassen.
  3. Bestätigungs-Mail: Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrem Klick wird die Anfrage tatsächlich an den Netzbetreiber versendet — so stellen wir sicher, dass niemand in Ihrem Namen Anfragen stellt. Der Link ist zeitlich begrenzt gültig.
  4. Versand im Auftrag: Die Anfrage geht per E-Mail an den Netzbetreiber und nennt Sie als anfragende Person. Antworten des Netzbetreibers erreichen sowohl die Plattform (für die Nachverfolgung) als auch Sie direkt.
  5. Status verfolgen: Über den Link in der Bestätigungs-Mail sehen Sie jederzeit den Stand Ihrer Anfrage — versendet, erinnert, beantwortet oder erledigt.

Was passiert, wenn der Netzbetreiber nicht antwortet?

Läuft die Frist ab, verschickt die Plattform automatisch eine Erinnerung. Bleibt auch diese unbeantwortet, wird der Fall intern nachverfolgt. Die Antwortzeiten fliessen zudem in das öffentliche Netzbetreiber-Ranking ein.

Datenschutz

  • Ihre Angaben werden ausschliesslich für die Abwicklung der Anfrage verwendet.
  • Beim Absenden können Sie optional einwilligen, dass wir Sie zu passenden Angeboten rund um Energiegemeinschaften kontaktieren dürfen. Diese Einwilligung ist freiwillig und für die Anfrage nicht erforderlich.
  • Pro E-Mail-Adresse ist die Anzahl Anfragen pro Tag begrenzt (Missbrauchsschutz).

Fehlt die E-Mail-Adresse des Netzbetreibers?

Kein Problem: Ihre Anfrage geht nicht verloren. Unser Support pflegt die Kontaktdaten nach, und die Anfrage wird anschliessend automatisch versendet.